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Raub? Hm... ich weiß nicht, ob das wirklich passt. Aber es ist schon sehr speziell, wie das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern ist. Bei den Steuern muss ja mindestens auffallen, dass das Verhältnis asymmetrisch ist, weil der Staat die Steuern einseitig ändern kann, ohne gleichzeitig ein "außerordentliches Kündigungsrecht" einzuräumen. Das gibt es ja bei jedem anderen Vertrag: entweder wird ein Vertrag einvernehmlich geändert - oder einseitig und die andere Partei darf aussteigen. Nicht so beim Staat. Mehrwürdig, merkwürdig.

Ich hatte mir dazu hier mal Gedanken gemacht: https://gedankenstrom.blog/p/freiheit-gibt-es-nicht-unter-einer?s=w

Wenn Unternehmenssteuern erhöht werden, dann ist es sogar erschwert worden, das letzte Recht, das des Verlassen des Staates als Form der außerordentlichen Kündigung, wahrzunehmen. Es greift dann eine Wegzugsbesteuerung.

Nicht also die Besteuerung ist räuberisch, würde ich sagen, sondern die Besteuerung ohne "richtigen" Vertrag.

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