Im ICD-10 ist COVID-19 unter den Ziffern U07.1 und U07.2 aufgenommen. Diese Ziffern können Ärzte an die Krankenkassen melden und abrechnen. Solche Ziffern gibt es für alle bekannten Krankheiten, körperliche wie psychische. Unter der Ziffer F31 findet sich z.B. die bipolare Störung, unter
Tja, nach dieser Analyse müsste es der letzte Depp endlich begreifen, dass man uns seit zwei Jahren veralbert.